Steven Reiher, geboren am 1. Februar 1984, gestorben am 12. Juni 2006. Gestorben, weil ein Rentner ihm die Vorfahrt nahm. Gestorben, weil Manfred Fränkel, damals 69 Jahre, eine Abkürzung nehmen wollte. Gestorben, weil ein rücksichtsloser alter Mann von einer Nebenstraße kommend auf einer vierspurigen Hauptstraße mit durchgezogener doppelter Sperrlinie wenden wollte. Ohne nach dem Verkehr zu schauen, ohne in den Rückspiegel zu schauen, ohne auf die Gesundheit seiner Fahrgäste zu achten. Er fuhr einen Kleinbus mit behinderten Kindern. Ein Nebenverdienst zur Rente, die er jetzt noch ein wenig genießen möchte. Deshalb geht er auch in Berufung. Er kann die Strafe nicht akzeptieren, die ihm das Gericht am 14. Mai für fahrlässige Tötung auferlegt hat. 7 Monate auf Bewährung, 1 Jahr Fahrverbot, 3000 Euro an die Opferhilfe. Das ist dem Rentner zuviel, der im Gericht keine Reue, nicht einmal eine Regung zeigt. Er hätte kaum Schlaf, sagt sein Anwalt. Er würde mit dem Unfall nicht fertig werden und sei in psychologischer Behandlung. Davon spürt im Gerichtssaal keiner etwas. Auch seine Frau ist regungslos. Mitten im Plädoyer singt ihr Handy “Auf der Straße nach Fernando”. Ja, da möchten sie wohl gern sein. Doch so schlimm scheint es Manfred Fränkel auch wieder nicht zu gehen, wenn er sich der Prozedur einer neuen Verhandlung aussetzen möchte. Wenn seine Tat so schwer auf ihm lastet, würde er die Strafe hin nehmen. Eine recht milde Strafe, wie viele meinen, die den Fall mitverfolgen. Unter Anwälten gilt sie als streng. Schließlich gibt es auf fahrlässige Tötung meist nur eine Geldstrafe. Nach den Opfern fragt keiner.
Steven war, ist mein Bruder. Er war mit dem Motorrad von der Arbeit auf dem Weg nach Hause, am Montag, dem 12. Juni 2006, 14:35 Uhr. Er fuhr auf der Hauptstraße, auf der linken Spur. Als der Kleinbus plötzlich von der Nebenstraße auf seine Spur lenkte, leitete er eine Notbremsung ein, kollidierte trotzdem mit dem Bus, starb.
Zur Beerdigung erschienen viele seine Freunde. Circa 150 Personen drängten in die Friedhofskapelle. Selbst zur Verhandlung kamen einige davon. Manfred Fränkel gibt sich unbeeindruckt. Der alte mürrische Mann hat das Leben eines 22jährigen beendet, der noch unendlich viele Pläne in seinem Leben hatte. Das einzige, woran er zu denken scheint, ist seine weiße Weste, die er sich nicht durch eine Bewährungsstrafe beschmutzen möchte. Dass er jemanden getötet hat, durch eine vorsätzliche Handlung, nämlich die Mißachtung diverser Verkehrsregeln und Inkaufnahme von Leben und Gesundheit seiner Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer, dass scheint ihn nicht zu interessieren. Er scheint keinen einzigen Gedanken an den getöteten Motorradfahrer, seine Familie und seine Freunde zu verschwenden. - Vielleicht fällt das auch dem Richter in der Berufungsverhandlung auf, und er setzt das für uns viel zu niedrige Strafmaß nicht noch mehr herunter. Steven wird nicht wiederkommen, das wissen wir. Doch sollte ein Menschenleben nicht mehr wert sein als eine Geldstrafe?
| Chemnitzer Morgenpost vom 15.05.2007 | Freie Presse vom 15.05.2007 | Chemnitzer Bild vom 15.05.2007 |
Weit scheint es ja mit der Reue des Unfallverursachers wohl nicht her zu sein. Sein Anwalt lies verlauten das er in Berufung gehe, das Urteil scheint dem Rentner wohl zu hart. Er denkt wohl eine geringere Geldstrafe wäre angemessener für das Leben eines M
Aufgenommen: Mai 29, 23:17
Heute vor einem Jahr starb der Bruder meiner Freundin bei einem Verkehrsunfall, einfach so weil ein Rentner alle Verkehrsregeln missachtete um einige wenige Sekunden schneller an seinem Ziel zu sein...
Aufgenommen: Jun 12, 14:07
Fünf Monate und 2 Tage nach der Gerichtsverhandlung gegen den Kleinbusfahrer Manfred Fränkel, der meinen Bruder auf dem Gewissen hat, wurde das Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Dresden bestätigt (Artikel vom 29. Mai). Die Revision des Angeklagten wurd
Aufgenommen: Okt 28, 21:49
Fünf Monate und 2 Tage nach der Gerichtsverhandlung gegen den Kleinbusfahrer Manfred Fränkel, der meinen Bruder auf dem Gewissen hat, wurde das Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Dresden bestätigt (Artikel vom 29. Mai). Die Revision des Angeklagten wu
Aufgenommen: Dez 15, 10:25